Beamtenrecht

Das Beamtenrecht kann ohne besondere Kenntnisse, Spezialisierungen und Erfahrungen nicht sachgerecht bearbeitet werden.

Ob Bundesbeamte (z.B. der Bundespolizei), Landesbeamte (z.B. Lehrer, im Justizvollzug oder im Landesverwaltungsamt) oder Kommunalbeamte betroffen sind, der Ablauf und gewisse Regularien sind oft identisch. Die Einstellung als Beamter auf Probe, die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, Umsetzungen, Versetzungen, Abordnungen sowie der Übergang in den Ruhestand (altersmäßig oder wegen Dienstunfähigkeit) können Konfliktpotential beinhalten. Konkurrentenklagen gegen eine Nichtberücksichtigung bei Beförderungen oder das Vorgehen gegen ungerechtfertigte Anlass- oder Regelbeurteilungen stellen häufige Streitgegenstände dar.

Ein Disziplinarverfahren unterlieget ähnlichen formalen Voraussetzungen wie das eigentliche Strafverfahren.

Hier werden die Synergien der zwei großen Rechtsgebiete der Kanzlei besonders deutlich.
Wegen der rechtlichen Schwierigkeiten und der besonderen persönlichen Betroffenheit bedürfen diese Materien fachkundiger und kompetenter anwaltlicher Betreuung. Hierbei unterstützt Rechtsanwalt Jens Stiehler sowohl betroffene Beamte als auch Behörden als Dienstherren bei der Durchsetzung der jeweiligenn Interessen.

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