Zu den Kommunen zählen Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise, aber auch kommunale Zweckverbände, z.B. im Bereich der Abwasserbeseitigung. Sie alle sind Teile
des Staates und als solche vom Grundgesetz verpflichtet, sich an Recht und Gesetz zu halten und die Einhaltung der Grundrechte zu gewährleisten. Das ist bei der Komplexität
des vielfältigen täglichen Verwaltungshandelns nicht immer einfach und führt auch zu rechtlichen Problemen. Gerade dann, wenn der Staat vom Bürger etwas fordert oder, wie
z.B. auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes, etwas verbietet, gibt es die Möglichkeit, dass der Betroffene mittels Widerspruch bei der Behörde und Kontrolle
durch die Aufsichtsbehörden oder einer Klage bei den Verwaltungsgerichten um effektiven Rechtsschutz nachsucht.
Die Erledigung der zahlreichen kommunalen Aufgaben hat auf miteinander verwobenen Rechtsgrundlagen (Bundesgesetze, Landesgesetze, Rechtsverordnungen, ministerielle
Erlasse) zu erfolgen und schlägt sich in Verwaltungsakten (individuelle Bescheide oder Allgemeinverfügungen) nieder. Zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des
Verwaltungshandelns bedarf es auch der Kenntnis der hierzu ergangenen Rechtsprechung.
Rechtsanwalt Jens Stiehler besitzt einschlägige Erfahrungen in der Beratung und Vertretung von Kommunen und
setzt diese kompetent ein.